Energieausweis

Die neue Energie-Einsparverordnung gibt vor, dass ab 2008 bei Neuvermietung und Verkauf von Gebäuden grundsätzlich vom Gebäudeeigentümer ein Energiepass vorgelegt werden muss. Die Einführung der Energieausweise erfolgt stufenweise.
Wer demnächst ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, der kann vom Hausbesitzer die Vorlage eines Gebäude-Energieausweises verlangen. Hier ist dann u.a. abzulesen, wie hoch die zu erwartenden Energie- bzw. Nebenkosten des neuen Domizils sein werden.



Warum ein Energieausweis ?

In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet.
Dennoch ist, anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten, der Energiebedarf meist eine unbekannte Größe!



Welche Informationen enthält der Energieausweis ?

Gesamtbewertung - Grafische Darstellung des gesamten Energiebedarfs eines Gebäudes.

Gebäude-Identifizierung - Allgemeine Gebäudedaten.

Äußere Gebäude-Indikation - Dämmstandards, Luftdichtheit, Anlagentechnik, regenerative Energien, Heizungsanlage, Rohrleitungen, Pumpen, Thermostatventile.

Energiebedarf - Der Energiebedarf informiert über die zu erwartenden Kosten, die für die Wärmeversorgung eines Gebäudes aufgewendet werden müssen.

Emissionswerte - Im Energiepass werden die Schadstoff - Emissionen angegeben, die als Maßstab der Umweltbelastung gelten.

Modernisierungs-Tipps - Hier finden Sie Informationen wie Sie Ihren Energiebedarf und somit die CO2-Emissionen verringern können, dadurch Betriebskosten senken und den Werterhalt bzw. die Wertsteigerung der Immobilie verwirklichen können.