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Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wie Sie bereits von der Presse erfahren haben, wird es im Schornsteinfegerwesen Veränderungen geben. Der Entwurf für eine Reform des Schornsteinfegergesetzes wurde am 12. März 2008 vom Bundeskabinett verabschiedet. Voraussichtlich tritt das neue Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft.
So frühzeitig wie möglich möchten wir Sie nun über die anstehenden Änderungen informieren, die Vorteile für Sie, unsere Kundinnen und Kunden, mit sich bringen.
Ihr Schornsteinfeger, der Sie seit Jahren betreut, kennt Ihr Haus und garantiert Ihnen innerhalb seines Kehrbezirkes hochwertige Arbeit zu günstigen Preisen. Mit dem neuen Schornsteinfegergesetz wird Ihnen nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren aber auch die Möglichkeit gegeben, einen Schornsteinfeger Ihrer Wahl zu beauftragen.
Künftig können Sie Ihren Schornsteinfeger mit weitergehenden Tätigkeiten beauftragen, die nicht zum klassischen Aufgabenbereich gehören.
Die Arbeit Ihres Schornsteinfegers bietet Ihnen einen hohen Nutzen - Heute und in Zukunft.
Die regelmäßige Kontrolle der Feuerungsanlagen dient in erster Linie dem Erhalt der Betriebs- und Brandsicherheit. Der Trend vieler Hausbesitzer, verstärkt wieder Holz als Brennstoff einzusetzen, zeigt, daß auch eine klassische Aufgabe wie die Schornsteinreinigung sowie die Überprüfung des Schornsteins keinesfalls unwichtig geworden ist. Darüber hinaus helfen Beratungen und Messungen, CO² einzusparen und schädliche Umwelteinwirkungen zu minimieren.
Jedes Jahr werden etliche Mängel und sogar lebensbedrohliche Zustände wie beispielsweise erhöhte Gehalte des giftigen Gases Kohlenmonoxid im Abgas festgestellt. Darüber hinaus ermitteln Schornsteinfeger jährlich Energieverluste an Feuerungsanlagen, die Ihren Geldbeutel unnötig belasten. Auf die neutrale Beratung Ihres Schornsteinfegers können Sie sich vertrauensvoll verlassen. Nach Abstellung der Mängel durch die Fachhandwerke überprüfen wir in Ihrem Interesse, ob die Betriebs- und Brandsicherheit wieder hergestellt ist.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Umweltmessungen an Ihrer Heizungsanlage (Bundesimissionsschutzgesetz) werden auch weiterhin ausschließlich vom Schornsteinfeger durchgeführt. Als staatlicher Beauftragter für diese Messung ist der Schornsteinfeger - im Gegensatz zu allen anderen Fachhandwerkern - verpflichtet, seine Meßgeräte amtlich überwachen zu lassen. Somit ist die Messung des Schornsteinfegers ein Garant für Ihre Sicherheit, schont Ihren Geldbeutel und ist die einzige, die notwendig ist. |
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