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Bundesweit wurde in den Medien über eine drohende Zwangstilllegung beziehungsweise Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Diese Berichterstattung hat bei den Betreibern der Holzfeuerstätten - unseren Kunden - zu sehr großer Beunruhigung geführt. Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, das es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handelt.
Der Landesinnungsverband für das Kaminkehrerhandwerk weist darauf hin, dass die geplanten Regelungen für Feuerstätten erst noch Bundesrat und Bundestag passieren müssen. Nach dem derzeitigen Kenntnis- stand müssen die Eigentümer von Kamin- und Kachelöfen bis Ende 2012 nachweisen, dass ihr Ofen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhält.
Eine generelle Meßpflicht an Kamin- und Kachelöfen durch den Kaminkehrer ist nicht vorgesehen.
Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein werden, sind Öfen, die vor dem 1.Januar 1975 einer sogenannten Typenprüfung unterzogen wurden - also 40 Jahre und älter sind. Diese müssen bei Überschreitung des Grenzwertes bis Ende 2014 nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Bis 2024 folgen stufenweise die Maßnahmen für alle Geräte, die bis zum Inkrafttreten der Novelle geprüft wurden.
Das Typenschild am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der Prüfung. Ist das Typenschild nicht mehr vorhanden oder unvollständig, kann der Verbraucher beim Hersteller der Feuerstätte nachfragen.
Heute erhältliche Geräte erfüllen in der Regel die geplanten Grenzwerte. Ihnen droht weder Stilllegung noch Filterzwang oder Austausch. |
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